Art. 4 32024L1712RICHTLINIE (EU) 2024/1712 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer
Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 4 Nr. 1 Buchst. c 32026L0470Änderung der Richtlinie (EU) 2024/1760
Folgender Absatz wird angefügt:
Art. 1 Nr. 6 Buchst. c 32026L0804RICHTLINIE (EU) 2026/804 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz (Text von Bedeutung für den EWR)
Absatz 7 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 21 32024L0927RICHTLINIE (EU) 2024/927 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 47 wird wie folgt geändert: