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Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, sollte die Kommission bis zum 26. Juli 2027 allgemeine Leitlinien zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten annehmen. Parallel dazu sollte die Frist zur Anwendung der Richtlinie (EU) 2024/1760 für alle Unternehmen auf den 26. Juli 2029 verschoben werden. Dieser Zweijahreszeitraum sollte den Unternehmen ausreichend Zeit bieten, bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten die in den Leitlinien der Kommission enthaltenen praktischen Hinweise und bewährten Verfahren zu berücksichtigen.
Das Datum, ab dem die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/1760 anwenden müssen, sollte für die erste Gruppe der in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie…
Gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2024/1760 hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 26. Juli 2026 einen Bericht…
Die Umsetzungsfrist sollte um ein Jahr verlängert werden, und die Fristen, ab denen die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/1760 anwenden müssen, sollten…
Die Kommission veröffentlicht gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 Leitlinien für die Anwendung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus…
„(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 26. Juli 2027 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser…
Um genügend Zeit für die Notifizierung der Konformitätsbewertungsstellen einzuplanen und Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen, in die Lage zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.