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Die Richtlinie 2001/23/EG wird durch die vorliegende Richtlinie nicht berührt. Angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere des Urteils vom 28. April 2022 in der Rechtssache C-237/20, Federatie Nederlandse Vakbeweging, fällt die Liquidationsphase unter die Ausnahme nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/23/EG, sofern das Hauptziel von Pre-pack-Verfahren darin besteht, die Gläubigergemeinschaft so gut wie möglich zu befriedigen, während sie die Arbeitsplätze so weit wie möglich erhalten.