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Für die Zwecke von Anfechtungsklagen sollte unterschieden werden zwischen Rechtshandlungen, bei denen die Forderung der Gegenpartei fällig und durchsetzbar war und in der geschuldeten Weise befriedigt oder besichert wurde (im Folgenden „kongruente Deckung“), und Rechtshandlungen, bei denen die Leistung nicht vollständig der Forderung des Gläubigers entsprach (im Folgenden „inkongruente Deckung“). Beispiele für inkongruente Deckungen umfassen vorzeitige Zahlungen, die Befriedigung einer Schuld mit ungewöhnlichen Zahlungsmitteln, die nachträgliche Besicherung einer zuvor nicht besicherten Forderung, die nicht in der ursprünglichen Schuldvereinbarung vereinbart war, die Gewährung eines außerordentlichen Kündigungsrechts oder sonstiger nicht im zugrunde liegenden Vertrag vorgesehener Änderungen, den Verzicht auf Einwendungen und Einreden oder die Anerkennung streitiger Schulden. Im Falle einer kongruenten Deckung sollte der Anfechtungsgrund der Bevorzugung nur geltend gemacht werden können, wenn der Gläubiger der Rechtshandlung, die nichtig, anfechtbar oder undurchsetzbar ist, zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts wusste, dass der Schuldner insolvent war. Sowohl bei kongruenten als auch bei inkongruenten Deckungen sollten die Begriffe „Befriedigung“ und „Besicherung“ der Forderung der Gegenpartei weit ausgelegt werden, damit auch Handlungen eingeschlossen sind, durch die ein Recht zur Aufrechnung geschaffen oder Gläubigern ein privilegierter Status gewährt wird.
Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der…
Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, Dies gilt nicht, soweit die…
Wurde eine fällige Forderung eines Gläubigers in der geschuldeten Weise befriedigt oder besichert, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass benachteiligende…
Die mit dieser Richtlinie eingeführten Vorschriften über Anfechtungsklagen sollten nicht für bestimmte Rechtshandlungen gelten, die eine kongruente Deckung…
Um die berechtigten Erwartungen der Gegenpartei des Schuldners zu schützen, sollte jeder Eingriff infolge einer Anfechtungsklage in die Gültigkeit oder…
Anfechtungsklagen sollten Rechtshandlungen erfassen, die innerhalb eines bestimmten Mindestzeitraums vor dem Datum der Stellung des Antrags auf Eröffnung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.