Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die berechtigten Erwartungen der Gegenpartei des Schuldners zu schützen, sollte jeder Eingriff infolge einer Anfechtungsklage in die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer Rechtshandlung in einem angemessenen Verhältnis zu den Umständen stehen, unter denen diese Rechtshandlung vollendet wurde. Zu diesen Umständen zählen der Vorsatz des Schuldners, das Wissen der Gegenpartei oder die Zeitspanne zwischen der Vollendung der Rechtshandlung und der Einleitung des Insolvenzverfahrens. Daher ist zwischen einer Vielzahl konkreter Gründe für Anfechtungsklagen zu unterscheiden, die auf gemeinsamen und typischen Sachverhalten beruhen und die allgemeinen Voraussetzungen für Anfechtungsklagen ergänzen. Jeder solcher Eingriff sollte auch im Einklang mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) verankerten Grundrechten stehen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zum Nachteil der Gesamtheit der Gläubiger vollendet…
Eine Rechtshandlung kann angefochten werden, wenn die Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung nach dem Recht des Staats der Verfahrenseröffnung erfüllt sind, es…
Anfechtungsklagen sollten Rechtshandlungen erfassen, die innerhalb eines bestimmten Mindestzeitraums vor dem Datum der Stellung des Antrags auf Eröffnung eines…
Für die Zwecke von Anfechtungsklagen sollte unterschieden werden zwischen Rechtshandlungen, bei denen die Forderung der Gegenpartei fällig und durchsetzbar war…
Zum Schutz des Werts der Insolvenzmassen für die Gläubiger sollten die nationalen Insolvenzvorschriften wirksame Vorschriften über Klagen in Bezug auf die…
Da Anfechtungsklagen darauf abzielen, die nachteiligen Auswirkungen einer Rechtshandlung auf eine Insolvenzmasse rückgängig zu machen, ist es angebracht, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.