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Das in dieser Richtlinie vorgesehene Pre-pack-Verfahren sollte auf Schuldner angewendet werden, bei denen es sich um juristische Personen handelt. Die Mitgliedstaaten sollten die Anwendung des Pre-pack-Verfahrens auf natürliche Personen ausweiten dürfen, bei denen es sich um Unternehmer handelt.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass zumindest den Schuldnern, bei denen es nach nationalem Recht wahrscheinlich ist, dass sie insolvent werden,…
Die Einführung von Pre-pack-Verfahren im Rahmen dieser Richtlinie sollte in keiner Weise zu Beschränkungen der Befugnisse von Insolvenzverwaltern oder der…
Die Vorbereitungsphase sollte zeitlich begrenzt sein. Die Mitgliedstaaten sollten eine Höchstdauer festlegen, die kürzer sein kann als die Dauer der Aussetzung…
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Bestimmungen über die Einsetzung von Gläubigerausschüssen sollten für Schuldner gelten, bei denen es sich um juristische…
Es wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einer Liquidation durch den Verkauf eines Unternehmens oder eines Teils davon als fortgeführtes Unternehmen ein…
Pre-pack-Verfahren berühren nicht die Arbeitnehmerrechte nach Unions- und nationalem Recht, einschließlich der Beteiligung von Arbeitnehmervertretern.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.