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Gemäß der Richtlinie 2014/49/EU sind Einlagen bestimmter Finanzinstitute, einschließlich Wertpapierfirmen, von der Deckung durch Einlagensicherungssysteme ausgenommen. Sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, sollten jedoch die Mittel, die diese Finanzinstitute von ihren Kunden erhalten und die sie bei einem Kreditinstitut im Namen ihrer Kunden im Rahmen der Erbringung der von ihnen angebotenen Dienstleistungen hinterlegen, geschützt sein.
Finanzinstitute sind von der Einlagensicherung ausgenommen. Allerdings hinterlegen bestimmte Finanzinstitute, darunter E-Geld-Institute, Zahlungsinstitute und…
Um sicherzustellen, dass Einlagen, die für die Zwecke der Einhaltung der Mindestanforderungen für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten…
Um die Einlagensicherung auf das zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und Transparenz für die Einleger notwendige Maß zu beschränken und die Übertragung von…
Im Fall einer Übertragung von Einlagen im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen sollten die Einleger nicht über die in…
Es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es institutsbezogene Sicherungssysteme gibt, die das Kreditinstitut selbst schützen und die insbesondere dessen…
Bestimmte Einleger sollten von der Einlagensicherung ausgenommen werden, insbesondere staatliche Stellen oder andere Finanzinstitute. Ihre im Vergleich zu allen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.