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Die Kategorien der Einleger, die durch Einlagensicherungssysteme geschützt sind, basieren auf dem Ziel, Kleinanleger abzusichern, während bei professionellen Anlegern davon ausgegangen wird, dass diese einen solchen Schutz nicht benötigen. Aus diesem Grund wurden staatliche Stellen bis jetzt von der Deckung ausgenommen. Allerdings können die meisten staatlichen Stellen — zu denen in einigen Mitgliedstaaten auch Schulen und Krankenhäuser zählen — nicht als professionelle Anleger angesehen werden. Daher muss sichergestellt werden, dass Einlagen von Kleinanlegern wie lokalen Behörden, kleinen öffentlichen Einrichtungen und von Zentral- oder Landesregierungen kontrollierten Einrichtungen ohne Erwerbszweck vom Schutz durch ein Einlagensicherungssystem profitieren können.
Bestimmte Einleger sollten von der Einlagensicherung ausgenommen werden, insbesondere staatliche Stellen oder andere Finanzinstitute. Ihre im Vergleich zu allen…
Gemäß der Richtlinie 2014/49/EU sind Einlagen bestimmter Finanzinstitute, einschließlich Wertpapierfirmen, von der Deckung durch Einlagensicherungssysteme…
Finanzinstitute sind von der Einlagensicherung ausgenommen. Allerdings hinterlegen bestimmte Finanzinstitute, darunter E-Geld-Institute, Zahlungsinstitute und…
Zwar sind gedeckte Einlagen im Rahmen der Abwicklung vor Verlusten geschützt, andere erstattungsfähige Einlagen könnten jedoch zum Verlustausgleich herangezogen…
In der gesamten Union muss für einen einheitlichen Einlegerschutz gesorgt werden; ein solcher Schutz lässt sich jedoch nicht vollständig durch Regelungen…
Da die Einlagensicherungssysteme in erster Linie für den Schutz gedeckter Einlagen sorgen sollen, sollten sie nur dann andere Inanspruchnahmen, bei denen es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.