Erwägungsgrund 16 32006L0073
Eine Reihe von Bestimmungen der Richtlinie 2004/39/EG verpflichten die Wertpapierfirmen, Informationen über ihre Kunden und die für diese erbrachten Dienstleistungen zu sammeln und zu archivieren. Soweit diese Anforderungen die Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, sollten die Firmen sicherstellen, dass sie dabei die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr einhalten.