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Anhang II der Richtlinie 2006/118/EG wird wie folgt geändert: 1. In Teil A wird nach Absatz 1 folgender Absatz eingefügt: „Die Mitgliedstaaten tragen gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2000/60/EG dafür Sorge, dass die zuständigen Behörden der Kommission die Schwellenwerte für Schadstoffe und Verschmutzungsindikatoren übermitteln.“ 2. In Teil B erhält Nummer 2 folgende Fassung: „2. Anthropogene synthetische Stoffe Trichlorethylen Tetrachlorethylen 3. In Teil C erhält der Titel folgende Fassung: „Von den Mitgliedstaaten vorzulegende Informationen zu den Schadstoffen und Verschmutzungsindikatoren, für die die Mitgliedstaaten Schwellenwerte festgelegt haben“ 4. Folgender Teil wird angefügt: „Teil D Verzeichnis harmonisierter Schwellenwerte für anthropogene synthetische Stoffe in Grundwasser von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung (1) (2) (3) (4) (5) (6) Eintrag Nr. Stoffname Stoffkategorie CAS-Nummer EU-Nummer Schwellenwert [μg/l, sofern nicht anders angegeben] Einzelne pharmazeutische Wirkstoffe Arzneimittel 2,5 ·
Alle Bestimmungen der Richtlinie 2006/118/EG über die Bewertung des chemischen Zustands des Grundwassers sollten nach Maßgabe der Aufnahme der dritten Kategorie…
Anhang III Nummer 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) andere sachdienliche Informationen, einschließlich eines Vergleichs des arithmetischen Mittels der…
den Grundwasserschadstoffen in Anhang I der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Schadstoffe und Verschmutzungsindikatoren,…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 8a delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang II Teile A und C sowie der Anhänge III und IV in…
Anhang II der Richtlinie 2006/118/EG wird wie folgt geändert: 1. Teil A Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3) Treten aufgrund natürlicher hydrogeologischer…
Der folgende Anhang wird in Richtlinie 2006/118/EG angefügt: „ANHANG V STOFFE, DIE EINER ÜBERPRÜFUNG IM HINBLICK AUF EINE MÖGLICHE AUFNAHME IN ANHANG I MIT…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.