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Das Überschwemmungsgebiet besteht aus drei Abschnitten. Abschnitt 1 beginnt an der Landesgrenze bei Gewässer-Kilometer 11,855 in Emmersweiler und endet beim Hochwasserschutzdamm an der Forbacher Straße bei Gewässer-Kilometer 10,340. Abschnitt 2 beginnt beim Hochwasserschutzdamm unterhalb der Forbacher Straße bei Gewässer-Kilometer 10,140 und endet beim Festplatz im Bereich des Hundeheims bei Gewässer-Kilometer 7,390. Abschnitt 3 beginnt an der Eisenbahnbrücke unterhalb der Einmündung des Schafbaches bei Gewässer-Kilometer 6,300 und endet am Steg in Geislautern bei Gewässer-Kilometer 3,565.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind: Danach sind Grundstücke betroffen in der Gemeinde Großrosseln Gemarkung Emmersweiler, Flur 1, 2 und 5; Gemarkung Großrosseln, Flur 3, 4, 5 und 9; Mittelstadt Völklingen Gemarkung Geislautern, Flur 2, 3, 4 und 5.
Übersichtskarte i.M. 1:50.000,
Übersichtskarte i.M. 1:10.000,
Übersichtskarte i.M. 1:5.000.
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Karten wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt beim:
Stadtverband Saarbrücken - untere Wasserbehörde -,
Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen - untere Wasserbehörde -
Bürgermeister der Gemeinde Großrosseln,
Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen.