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Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Gewässer-Kilometer 14,0 + 250 an der Landesgrenze im Bereich der Brücke über die Bundesautobahn 1 - A 1 -, verläuft dem Lauf der Löster folgend von Bierfeld in Richtung Oberlöstern, Kostenbach, Buweiler, Rathen, Niederlöstern und endet bei Gewässer-Kilometer 0,0 + 150 unterhalb der Landstraße 148 am Überschwemmungsgebiet der Prims.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind: Danach sind Grundstücke betroffen in der Gemeinde Nonnweiler Gemarkung Bierfeld, Flur 2, 5, 9, 13, 15 und 18; Stadt Wadern Gemarkung Oberlöstern, Flur 1, 2, 5; 6, 8 und 9; Gemarkung Kostenbach, Flur 2; Gemarkung Buweiler/Rathen, Flur 1 und 2; Gemarkung Niederlöstern, Flur 1; Gemarkung Dagstuhl, Flur 1.
Übersichtskarte i.M. 1:50.000,
Übersichtskarte i.M. 1:25.000,
Übersichtskarte i.M. 1:5.000 (Blatt 1 bis 5).
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Karten wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt bei(m):
Landkreis St. Wendel, - untere Wasserbehörde -,
Landkreis Merzig-Wadern, - untere Wasserbehörde -,
der Gemeinde Nonnweiler,
der Stadt Wadern.