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Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Gewässer-Kilometer 7,3 + 30 (Einlauf der Kläranlage Niederlosheim), verläuft dem Lauf des Losheimer Baches folgend in Richtung Wahlen, Nunkirchen und endet bei Gewässer-Kilometer 0,7 + 40 (Steg Ortsende Überlosheim, angrenzendes Überschwemmungsgebiet der Prims) in Büschfeld.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind: Danach sind Grundstücke betroffen in der Gemeinde Losheim Gemarkung Niederlosheim, Flur 5 und 6; Gemarkung Wahlen, Flur 2; Stadt Wadern Gemarkung Nunkirchen, Flur 1, 4, 5, 6 und 7; Gemarkung Büschfeld, Flur 5 und 13.
Übersichtskarte i.M. 1:50.000,
Übersichtskarte i.M. 1:10.000,
Übersichtskarte i.M. 1:5.000 (Blatt 1 bis 4).
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Karten wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt bei(m):
Landkreis Merzig-Wadern, - untere Wasserbehörde -,
der Gemeinde Losheim[3],
der Stadt Wadern.