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Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Gewässer-Kilometer 10,680 an der Brücke über die Landstraße 150 unterhalb der Einmündung des Engbaches, verläuft dem Lauf der Wadrill folgend von Wadrill in Richtung Gehweiler, Wedern, Wadern und endet in Dagstuhl bei Gewässer-Kilometer 0,360 unterhalb der Landstraße 148 am Überschwemmungsgebiet der Prims.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind: Danach sind Grundstücke betroffen in der Stadt Wadern Gemarkung Wadrill, Flur 1, 4, 5, 7 und 9; Gemarkung Gehweiler, Flur 1, 2, 6 und 7; Gemarkung Wedern, Flur 2 und 3; Gemarkung Wadern, Flur 7, 9 und 13; Gemarkung Dagstuhl, Flur 1 und 2.
Übersichtskarte i.M. 1:50.000,
Übersichtskarte i.M. 1:25.000,
Übersichtskarte i.M. 1:5.000 (Blatt 1 bis 3).
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Karten wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt beim:
Landkreis Merzig-Wadern, - untere Wasserbehörde -,
Bürgermeister der Stadt Wadern.