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Die fachpraktische Ausbildung II wird durch begleitende Lehrveranstaltungen ergänzt, die der Wiederholung und Vertiefung der im fachwissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnisse dienen. Die Lehrveranstaltungen sollen den Studierenden ferner Gelegenheit geben, die in der fachpraktischen Ausbildung gewonnenen Erfahrungen kritisch zu verarbeiten. Für die begleitenden Lehrveranstaltungen sind etwa 210 Stunden einschließlich der Aufsichtsarbeiten und deren Besprechungen vorzusehen. § 9 Absatz 5 Satz 4 gilt entsprechend. Das Nähere bestimmen die Ausbildungspläne, auch hinsichtlich der zu erbringenden Leistungsnachweise.
Die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen geht jedem anderen Dienst vor.
Die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen geht jedem anderen Dienst vor.
Die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen geht jedem anderen Dienst vor.
Der Begleitunterricht umfasst etwa 190 Stunden und soll nach Maßgabe eines Lehrplans, der mit den an dem gemeinsamen Studiengang beteiligten…
Die praktische Ausbildung wird durch Unterrichtsveranstaltungen begleitet. Zahl, Dauer und Inhalt der Unterrichtsveranstaltungen bestimmt der Ausbildungsplan.
Die praktische Ausbildung wird durch Unterrichtsveranstaltungen begleitet. Die Zahl, die Dauer und den Inhalt der Unterrichtsveranstaltungen bestimmt der…
Die praktische Ausbildung wird durch Unterrichtsveranstaltungen begleitet. Zahl, Dauer und Inhalt der Unterrichtsveranstaltungen bestimmt der Ausbildungsplan.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.