Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das fachpraktische Studium wird durch begleitende Lehrveranstaltungen ergänzt, die der Wiederholung und Vertiefung der im fachwissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dienen. Die Lehrveranstaltungen sollen den Studierenden ferner Gelegenheit geben, sich über die im fachpraktischen Studium gewonnenen Erfahrungen auszutauschen und diese gemeinsam zu bewerten.
Die begleitenden Lehrveranstaltungen werden in der Regel zentral an der Hochschule durchgeführt. Einschließlich vorzusehender Aufsichtsarbeiten sind grundsätzlich 320 Lehrveranstaltungsstunden vorzusehen. Das Nähere bestimmen die Studienpläne. § 10 Absatz 4 Satz 6 gilt entsprechend.
Die Lehrkräfte für die begleitenden Lehrveranstaltungen bestimmt die Hochschule.
Die Teilnahme der Studierenden an begleitenden Lehrveranstaltungen in anderen Bundesländern kann vorgesehen werden.
Die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen geht jedem anderen Dienst vor.
Durch praxisbezogene Lehrveranstaltungen werden die in den Fachstudien gewonnenen Kenntnisse in enger Beziehung zur Praxis vertieft. Die Lehrveranstaltungen und…
Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen werden von der Hochschule durchgeführt.
In den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen erweitern und vertiefen die Anwärterinnen und Anwärter die in der bisherigen Ausbildung gewonnenen Kenntnisse und…
Die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen geht jedem anderen Dienst vor.
Das fachpraktische Studium wird durch begleitende Lehrveranstaltungen ergänzt, die der Wiederholung und Vertiefung der im fachwissenschaftlichen Studium…
Die Lehrkräfte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen bewerten die Leistungen der Studierenden jeweils am Ende des fachpraktischen Studiums I und II in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.