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Die Rechtspflegerprüfung wird vor dem Landesjustizprüfungsamt abgelegt.
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamts leitet das Prüfungsverfahren. Sie oder er wählt die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten aus, setzt die Termine der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sowie die Bearbeitungszeit für die Aufsichtsarbeiten fest, bezeichnet die zulässigen Hilfsmittel, bestimmt die Prüferinnen und Prüfer für die Aufsichtsarbeiten, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses und trifft alle Entscheidungen außerhalb der mündlichen Prüfung einschließlich der Entscheidungen nach dem achten Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung.
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamts leitet das Prüfungsverfahren. Sie oder er wählt die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten aus,…
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes leitet das Prüfungsverfahren. Sie oder er setzt die Termine des mündlichen Prüfungsteils und in…
Die Präsidentin oder der Präsident führt die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb des Landesjustizprüfungsamtes. Den hauptamtlichen Mitgliedern können Aufgaben…
Das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg leitet das Prüfungsverfahren und übt die Fachaufsicht über die Prüfer aus. Die Auswahl der Prüfungsaufgaben für…
Die Vorsitzenden führen die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb ihres Justizprüfungsamtes. Sie sind für alle Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen im Rahmen des…
Die schriftliche Prüfung besteht aus Aufsichtsarbeiten. Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes kann festlegen, dass Aufsichtsarbeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.