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Im Studium I und II (Studium) werden auf wissenschaftlicher Grundlage die für die Berufspraxis erforderlichen Rechtskenntnisse vermittelt und die jeweiligen Praxisbezüge aufgezeigt und veranschaulicht. In Verbindung damit sollen das soziale, wirtschaftliche und rechtspolitische Verständnis geweckt und der allgemeine Bildungsstand gefördert werden.
Das Studium I beginnt mit einer zehntägigen Einführungsveranstaltung. Die beiden ersten Tage der Einführungsveranstaltung werden bei einem Gericht im Bezirk der Einstellungsbehörde durchgeführt und dienen im Wesentlichen der Ableistung des Diensteides bei Dienstantritt und der Vermittlung verwaltungsorganisatorischer Grundlagen. Die weitere Einführungsveranstaltung, in der den Anwärterinnen und Anwärtern insbesondere die für das Verständnis der weiteren Lehrveranstaltungen erforderlichen rechtlichen und methodischen Grundlagen vermittelt werden, findet an der Fachhochschule statt.
Der weitere Teil des Studiums findet gemäß der Vereinbarung der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland über die Ausbildung der Rechtspflegeranwärter und über die Ablegung der Rechtspflegerprüfung vom 13. Juni 1979 an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege statt. Abschnitt I Buchstabe A und B sowie Abschnitt III dieser Vereinbarung sind Bestandteil dieser Verordnung (Anlage).
Das Studium richtet sich nach den Vorschriften des Landes Baden-Württemberg.