§ 11 ProstStatVVerordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 14 RSFAVVerordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reisesicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 ProstAVVerordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 GVVVerordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.