Durchführungsverordnung über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Bediensteten der Arbeitskammer für das Saarland Vom 10. März 1954
Diese Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Der Minister für Arbeit, Sozialordnung und Gesundheitswesen
§ 7 RVBedArbKDV SL
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