Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die ÖPNV-Pauschale kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Voraussetzungen für ihre Bewilligung nicht vorlagen, wenn diese nachträglich entfallen sind oder wenn die sich aus den §§ 2, 3 und 5 ergebenden Anforderungen nicht eingehalten oder nicht ordnungsgemäß nachgewiesen werden. Näheres regelt das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz.