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Die im Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2016 und 2017 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr veranschlagten Mittel in Höhe von 0,62 Millionen Euro pro Jahr, die den Aufgabenträgern bisher zugewiesen wurden sowie die den Verkehrsunternehmen bisher für die vergünstigte Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr sowie für die Beförderung von Studierenden mit einem Semesterticket vertraglich zugesicherten Finanzzuweisungen in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro pro Jahr werden künftig in Höhe von 0,4 Millionen Euro zur Finanzierung der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland nach § 6 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland, zum Preis-Kosten-Ausgleich an die berechtigten Verkehrsunternehmen nach § 14 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland sowie als ÖPNV-Pauschale an die Aufgabenträger nach § 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland verwendet.
Sofern durch entsprechende Haushaltsermächtigungen gesichert, sollen die Finanzzuweisungen auch in den folgenden Jahren in gleicher Höhe und Zweckbindung gewährt werden.
Die Aufgabenträger sind auf ihrem Gebiet zuständig für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach dieser Verordnung. Sie gewährleisten Transparenz und Diskriminierungsfreiheit in Bezug auf die Verwendung der ÖPNV-Pauschale und stellen allen an wettbewerblichen Vergabeverfahren teilnehmenden Verkehrsunternehmen relevante Informationen für die Vorbereitung eines Angebotes zur Verfügung und gewährleisten dabei den legitimen Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen.
Bei Verkehren, die das Gebiet mehrerer Aufgabenträger betreffen, ist der Zweckverband Personennahverkehr Saarland zuständig für die Zurechnung und Abgrenzung von Mittelansprüchen sowie deren Verwendung aus § 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland, sofern die betroffenen Aufgabenträger hierüber keine Einigung erzielen.