Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Zuwendungen werden als Abschlagszahlung ausgehend von der Höhe des für das Ausgleichsjahr festgesetzten Gesamtbetrages quartalsweise in Höhe von 25 v. H. zur Mitte des Quartals ausgezahlt.
Der Nachweis der entsprechenden Verwendung der Mittel an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr wird durch den Zweckverband Personennahverkehr Saarland geprüft. Der Nachweis hat jährlich bis zum 31. August des jeweiligen Folgejahres zu erfolgen.
Unter Berücksichtigung bereits gezahlter Abschläge erfolgt die Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember des auf das Ausgleichsjahr folgenden Jahres.
Die Verrechnung noch ausstehender oder zu viel geleisteter Zahlungen erfolgt mit der jeweils nächsten Abschlagszahlung.
Im jeweiligen Folgejahr erfolgt die Gewährung von Abschlagszahlungen entsprechend den Anteilen im Vorjahr.