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Das Bauvorhaben wird von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ausgeführt.
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mainz hat die Entwürfe dem Bundesminister für Verkehr[2] zur Genehmigung vorzulegen und die Baumaßnahmen nach den für sie geltenden Vorschriften, insbesondere unter Beachtung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften betr. die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, die Verdingungsordnung für Bauleistungen [3] und die Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen),[4] durchzuführen.