Verordnung über die Verteilung der investiven Mittel nach dem Gesetz über den Saarlandpakt auf die Gemeinden in den Jahren 2020 bis 2024 Vom 8. Januar 2020
Endgültig maßgeblich sind die am 31. Mai 2019 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2017 im Sinne des § 21 Absatz 1 des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes.
§ 5 SaarlPaktInvMV SL
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