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Organe der Tierseuchenkasse sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.
Der Verwaltungsrat ist das Hauptorgan der Tierseuchenkasse. Der Verwaltungsrat besteht aus elf Mitgliedern und zwar
sechs beitragspflichtigen Tierhaltern,
zwei Vertretern der Veterinärverwaltung,
einem Mitglied der Landestierärztekammer,
einem Vertreter der Landwirtschaftsverwaltung des Freistaates Sachsen und
dem Geschäftsführer, als beratendes Mitglied.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates hat einen Stellvertreter.
Der Geschäftsführer ist ein vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat bestellter Tierarzt. Er ist hauptamtlich tätig. Sein Stellvertreter wird vom Verwaltungsrat durch Beschluss bestimmt.
Die Verwaltung der Tierseuchenkasse obliegt einem Geschäftsführer, der vom Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales bestimmt wird.
Die Tierseuchenkasse untersteht der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen. Aufsichtsbehörde ist das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Die Tierseuchenkasse gibt sich eine Geschäftsordnung.
Beschlussorgan der Tierseuchenkasse ist die Vertreterversammlung.
Die Tierseuchenkasse besitzt das Recht, Beamte zu haben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.