Gesetze
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Die Tierseuchenkasse gibt sich eine Geschäftsordnung.
Satzungen und die Geschäftsordnung bedürfen der Genehmigung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz.
Satzungen, die Geschäftsordnung und die Erteilung ihrer Genehmigung sind im Sächsischen Amtsblatt zu veröffentlichen. Sie treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.
Inhalt und Änderung der Satzungen und der Geschäftsordnung,
Die Tierseuchenkasse regelt ihre Angelegenheiten durch Satzungen [4].
Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Tierseuchenkasse gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen.
Die Tierseuchenkasse leistet Entschädigungen für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes. Sie unterstützt ferner behördliche Maßnahmen zur…
Die Tierseuchenkasse trägt bei der Durchführung des Tiergesundheitsgesetzes, dieses Gesetzes und der aufgrund des Tiergesundheits- und des Tierseuchengesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.