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Beschlussorgan der Tierseuchenkasse ist die Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung hat in folgenden grundsätzlichen Angelegenheiten der Tierseuchenkasse zu beschließen:
Haushalts- und Finanzplan,
Beiträge,
Rücklagen,
Aufnahme von Darlehen,
freiwillige Leistungen,
Rechnungslegung und Entlastung des Geschäftsführers.