§ 15 Abs. 3 SächsAGTierGesGSatzungen und Geschäftsordnung
Satzungen und die Geschäftsordnung bedürfen der Genehmigung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz.
§ 4 Abs. 2 Nr. 4 VAPVet NRWVerordnung über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen
der Vertrag über ein Beschäftigungsverhältnis bei einer in § 2 genannten Behörde oder Untersuchungsanstalt oder eine Bescheinigung dieser Stellen, aus der sich…
§ 5 Abs. 3 TierSchVersVVerordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren
Zum Tierschutzbeauftragten können nur Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin bestellt werden. Sie müssen die für die Durchführung…
§ 7 Abs. 3 SächsAGLFGBSächsisches Ausführungsgesetz zu Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Tabakerzeugnisgesetz
Die anstellende Behörde stellt sicher, dass die Personen nach Absatz 1 und 2 die spezifischen Mindestanforderungen nach Anhang II Kapitel I der Delegierten…
Art. 97 Abs. 1 Buchst. d 32016R0429VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (Text von Bedeutung für den EWR)
über für die Tätigkeit des betreffenden Betriebs angemessen geschultes Personal verfügen;