§ 65 Abs. 1 LMG NRWLandesmediengesetz Nordrhein-Westfalen
Die Mitgliederversammlung berät und beschließt über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Veranstaltergemeinschaft, insbesondere:
§ 48 Abs. 3 WVGGesetz über Wasser- und Bodenverbände
Für das Stimmrecht der Mitglieder gelten § 13 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 2, § 14 Abs. 6 zweiter Halbsatz und § 15 Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie Abs. 3 Satz 1…
Art. 3 Buchst. f 32014L0026RICHTLINIE 2014/26/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt (Text von Bedeutung für den EWR)
„Mitgliederhauptversammlung“ das Gremium der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung, in dem die Mitglieder mitwirken und ihr Stimmrecht ausüben,…
§ 43 Abs. 1 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.