§ 7 Abs. 1 SächsAkadWissGGesetz über die Sächsische Akademie der Wissenschaften
Die Akademie wird vom Präsidium geleitet. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Sekretaren der Klassen.
§ 5 Abs. 1 SächsAKGOrgane
Organe der Akademie sind die Mitgliederversammlung, der Senat und der Präsident.
§ 8 Abs. 1 NRW-27088Gesetz über die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste
Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten der Akademie, den Sekretarinnen oder Sekretaren der vier Klassen und ihren Stellvertreterinnen…
§ 7 Abs. 1 AdKGGesetz zur Errichtung der Akademie der Künste
Der Senat besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin, den Direktoren oder den Direktorinnen der Sektionen…