§ 8 Abs. 1 NRW-27088Gesetz über die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste
Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten der Akademie, den Sekretarinnen oder Sekretaren der vier Klassen und ihren Stellvertreterinnen…
§ 5 SächsAkadWissGOrgane
Organe der Akademie sind das Plenum, das Präsidium, der Präsident und die Klassen.
§ 8 Abs. 1 SächsAKGGesetz über die Errichtung der Sächsischen Akademie der Künste
Der Präsident vertritt die Akademie gerichtlich und außergerichtlich. Er leitet die Mitgliederversammlungen und die Sitzungen des Senats. Er ist…
§ 8 Abs. 1 SächsAkadWissGPräsident
Der Präsident vertritt die Akademie gerichtlich und außergerichtlich. Er leitet die Sitzungen des Plenums, des Präsidiums sowie die Öffentlichen Sitzungen. Er…
§ 4 Abs. 3 SächsAkadWissGGliederung
Jeder Klasse steht ein Sekretar vor.