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Die finanzielle Trägerschaft der Akademie obliegt dem Freistaat Sachsen. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden der Akademie Mittel nach Maßgabe des Staatshaushalts bereitgestellt. Zur Finanzierung ihrer Ausgaben darf die Akademie keine Kredite aufnehmen. Ausgenommen ist die Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten, die 10 Prozent der im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Erträge nicht überschreiten dürfen und jeweils zum Jahresende ausgeglichen werden müssen. Im Übrigen ist die Gewährung von Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen ausgeschlossen, ebenso die Beteiligung an oder die Gründung von Unternehmen.
Die Verwaltungsaufgaben der Akademie nimmt eine Geschäftsstelle wahr.
Zur Finanzierung ihrer Ausgaben darf die Akademie keine Kredite aufnehmen. Ausgenommen ist die Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten, die 10 Prozent der im…
Zur Finanzierung ihrer Ausgaben darf die Akademie keine Kredite aufnehmen. Ausgenommen ist die Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten, die 10 Prozent der im…
Die Geschäfte der Akademie werden bei der Arbeitskammer des Saarlandes geführt. Die Geschäftsführung wird auf Vorschlag des Vorstandes der Arbeitskammer von dem…
Solange die Akademie dem Amt zugeordnet ist, werden die in den Absätzen 1 bis 4 geregelten Finanzbestimmungen, insbesondere die Mittelausstattung der Akademie…
Die Zuordnung umfasst insbesondere Folgendes: — Der Leitungsausschuss des Amtes nimmt die Aufgaben des Leitungsausschusses der Akademie wahr. — Direktor der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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