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Einstellungsbehörden sind
für die Aufgabenbereiche Architektur sowie Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung das Staatsministerium der Finanzen,
für den Aufgabenbereich Städtebau das Staatsministerium des Innern,
für den Aufgabenbereich Straßenwesen das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Ausbildungsbehörden sind
für die Aufgabenbereiche Architektur sowie Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung das Staatsministerium der Finanzen,
für den Aufgabenbereich Städtebau das Staatsministerium des Innern,
für den Aufgabenbereich Straßenwesen das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Ausbildungsstellen sind die Behörden, denen der Referendar zur praktischen und theoretischen Ausbildung durch die Ausbildungsbehörde zugewiesen wird. Die Ausbildung der Referendare erfolgt an einer oder mehreren Ausbildungsstellen. Welche Behörden dies im Einzelfall sein können, ergibt sich aus dem Rahmenausbildungsplan für den jeweiligen Aufgabenbereich (Anlage 1). Im Benehmen mit dem Oberprüfungsamt kann die Ausbildungsbehörde den Referendar auf Antrag in einzelnen Ausbildungsabschnitten auch anderen als den in der Anlage 1 genannten Behörden zuweisen, wenn dies im Rahmen der Gesamtausbildung als förderlich angesehen werden kann. Referendare können auf Antrag im Benehmen mit dem Oberprüfungsamt in einzelnen Ausbildungsabschnitten auch bei Verwaltungen außerhalb des Freistaates Sachsen bei dafür geeigneten Behörden ausgebildet werden.
Ausbildungsstellen sind die Behörden, denen die Ausbildungsbehörden Anwärterinnen und Anwärter zur praktischen und theoretischen Ausbildung zuweisen. Welche…
Ausbildungsstellen sind die staatlichen bzw. kommunalen Bauverwaltungen oder Planungsträger.
Ausbildungsbehörde ist das Amt für Bau und Liegenschaften.
Ausbildungsbehörde ist das Amt für Bau und Liegenschaften.
Ausbildungsbehörden sind
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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