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Zu Prüfenden können Bedienstete der Laufbahngruppe 2 und der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 bestellt werden. Hauptamtliche Lehrkräfte des Fachbereichs Justizvollzug am Ausbildungszentrum Bobritzsch sind in der Regel zu Prüfenden zu bestellen.
Die oder der Vorsitzende und die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie ihre Stellvertretenden sind ohne besondere Bestellung Prüfende.
die Entscheidungen der Prüfungsorgane,
eine Note für die Sachgebiete des § 8 Absatz 6 Nummer 3 und 4 und
die von der oder dem Prüfungsteilnehmenden gefertigten schriftlichen Prüfungsarbeiten nebst Bewertung,
Für die Prüfungskommission und für die Prüfer gilt § 14 Absatz 4 und 5 Satz 1 der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst…
aus der Fachgruppe Rechtswissenschaften I zwei schriftliche Prüfungsaufgaben,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.