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Die vorsitzende Person des Prüfungsausschusses leitet die Durchführung der Laufbahnprüfung, insbesondere
die Vorbereitung der Laufbahnprüfung, darunter die Vorbereitung der Entwürfe der Prüfungsaufgaben, die Verteilung der Platzziffern der zu prüfenden Personen und die Ausstellung der Prüfungszeugnisse,
die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahnprüfung,
die Entscheidung über den Ausschluss von der Teilnahme an den Prüfungen und
alle übrigen Entscheidungen, die nicht anderen Prüfungsausschussmitgliedern übertragen sind.
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