Gesetze
Gesetz wird geladen …
Prüfungsbehörde für den Erwerb der Laufbahnbefähigung ist im fachlichen Schwerpunkt
Der Prüfungsbehörde obliegen insbesondere
die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfungen sowie der Wiederholungsprüfungen,
die Bildung von Prüfungsorganen sowie die Bestellung und Absetzung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse,
die abschließende Entscheidung in den Prüfungsangelegenheiten, in welchen eine solche von den Prüfungsorganen nicht herbeigeführt werden konnte, sowie
die Zulassung zur Laufbahnprüfung.
Im fachlichen Schwerpunkt Forstdienst obliegen der jeweiligen Prüfungsbehörde zusätzlich:
die Bestellung und Absetzung der Mitglieder der Prüfungskommissionen,
die Kontrolle und Koordinierung der Tätigkeit der Prüfungskommissionen,
die Bestellung des Aufsichtspersonals für die schriftlichen Prüfungen sowie der protokollführenden Personen für die Waldprüfung und die mündlichen Prüfungen,
die Bestimmung der Aufgabenstellenden,
das Auswählen der Prüfungsaufgaben aus den eingeholten Aufgabenvorschlägen,
die Information über Zeit und Ort der Prüfung durch Mitteilung sowie die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen,
die Festlegung der in den Prüfungen zugelassenen Hilfsmittel,
die Feststellung des Gesamtergebnisses der Laufbahnprüfung.
die Bestimmung der Aufgabenstellenden,
Die Einteilung der prüfenden Personen für die einzelnen Prüfungen und Prüfungskommissionen trifft der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der zuständigen…
Prüfungsorgane sind die Prüfungskommissionen.
die Vorbereitung der Laufbahnprüfung, darunter die Vorbereitung der Entwürfe der Prüfungsaufgaben, die Verteilung der Platzziffern der zu prüfenden Personen und…
die Prüferinnen und Prüfer,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.