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Die Prüfungskommission bietet der zu prüfenden Person 60 Minuten vor Beginn der mündlichen Prüfung 3 Vortragsthemen aus ihrem Ausbildungsgebiet nach § 23 an, aus denen diese eines auswählt und vorbereitet.
Das Prüfungsgespräch erstreckt sich auf alle für das jeweilige Ausbildungsgebiet relevanten Prüfungsgebiete.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.