Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Laufbahnprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
schriftliche Prüfung,
Waldprüfung und
mündliche Prüfung.
Die Laufbahnprüfung besteht für
in der ersten Einstiegsebene
für alle Ausbildungsgebiete nach § 23
Dem schließt sich die Laufbahnprüfung mit einer Dauer von einem Monat an.
Dem schließt sich die Laufbahnprüfung mit einer Dauer von 2 Monaten an.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.