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Der pädagogische Prüfungsabschnitt gliedert sich in
einen schriftlichen Prüfungsteil, bestehend aus einer dreistündigen Einzelprüfung mit Inhalten der Prüfungsgebiete nach § 35 Absatz 2 Buchstabe b bis d, und
einen praktischen Prüfungsteil.
Der praktische Prüfungsteil wird in Form einer ersten und einer zweiten Lehrprobe mit je einer schriftlichen Lehrdarstellung und einer Unterrichtsstunde an einer Fachschule für Landwirtschaft oder Gartenbau durchgeführt. Sie schließen jeweils mit einer Aussprache von je 15 Minuten ab.
Der Prüfungsausschuss übergibt die Themen der Lehrprobe an die Prüfungskommission. 7 Tage vor der Lehrprobe zieht die zu prüfende Person einen von 2 verschlossenen Umschlägen, in dem das zu behandelnde Thema der Lehrprobe enthalten ist.
Spätestens eine Stunde vor Beginn der Lehrprobe legt die zu prüfende Person der Prüfungskommission die schriftliche Lehrdarstellung vor.
Der für die fachliche Prüfung zuständige Prüfungsausschuss ist für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung im Bereich der fachlichen Prüfung und…
Der fachliche Prüfungsabschnitt gliedert sich in einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Prüfungsteil. Der pädagogische Prüfungsabschnitt…
des praktischen Prüfungsteils nach § 45 fünffach.
Alle Anwärterinnen und Anwärter im Ausbildungsgebiet Landwirtschaft legen jeweils eine dreistündige Einzelprüfung in den Prüfungsgebieten nach § 35 Absatz 1…
Fachschulpädagogik mit Mediendidaktik,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.