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Für die erste Einstiegsebene entspricht das Gesamtergebnis der Gesamtnote des fachlichen Prüfungsabschnitts nach § 46.
Für die zweite Einstiegsebene zählt für die Ermittlung des Gesamtergebnisses
die Gesamtnote des fachlichen Prüfungsabschnittes nach § 46 fünffach und
die Gesamtnote des pädagogischen Prüfungsabschnitts nach § 47 dreifach.
Die Summe hieraus geteilt durch 8 ergibt das Gesamtergebnis, das auf 2 Dezimalstellen nach dem Komma gerundet wird.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.