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Zur Ermittlung der Gesamtnote zählt die Endnote
aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung des schulpraktischen Ausbildungsabschnitts nach § 25 Absatz 4 Nummer 3 einfach,
Die Summe hieraus geteilt durch 8 ergibt die Gesamtnote des pädagogischen Prüfungsabschnitts. Diese wird auf 2 Dezimalstellen nach dem Komma gerundet.
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