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Der Prüfungsausschuss besteht aus
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes als Vorsitzender oder Vorsitzendem,
einer Fachhochschullehrkraft des Fachbereichs Rechtspflege,
einer Richterin oder einem Richter oder einer Beamtin oder einem Beamten der Laufbahngruppe 2 mit der Befähigung zum Richteramt und
einer Beamtin oder einem Beamten mit der Befähigung nach § 1 Absatz 2.
Der Prüfungsausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.
Auf Anordnung der oder des Vorsitzenden kann der Prüfungsausschuss im Sternverfahren fernmündlich oder in Textform beschließen, wenn kein Mitglied dem widerspricht.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.