§ 12 Abs. 2 SN-4353Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
Soweit lehrveranstaltungsfreie Zeiten nicht ausdrücklich zum Selbststudium oder zur Prüfungsvorbereitung festgesetzt worden sind, werden sie auf den Anspruch…
§ 11 Abs. 2 UrlaubsVOVerordnung über den Urlaub für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Urlaubsverordnung - UrlaubsVO) Vom 14. Januar 2015*
Für Studierende an der Fachhochschule für Verwaltung gilt der Erholungsurlaub insoweit als abgegolten, als während des fachwissenschaftlichen Studiums…
§ 9 Abs. 1 RpflAOVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerausbildungsordnung (RpflAO) Vom 2. August 2011
Während des Studiums werden die von der Fachhochschule bestimmten vorlesungsfreien Zeiten auf den Erholungsurlaub angerechnet. Darüber hinaus soll während des…
§ 11 Abs. 1 SächsAPORPflSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
Der Erholungsurlaub in den berufspraktischen Studienzeiten kann aus organisatorischen Gründen allen Anwärterinnen und Anwärtern für denselben Zeitraum gewährt…
§ 20 Abs. 5 FrUrlV NRWVerordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen
Bei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern ist der Erholungsurlaub durch die vorlesungsfreie Zeit abgegolten. Soweit infolge dienstlicher Inanspruchnahme…