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Vor der Zwischenprüfung und nach Beendigung des Grundstudiums sowie nach Beendigung des Hauptstudiums beurteilen die Lehrkräfte die Leistungen der Anwärterin oder des Anwärters auf der Grundlage der Durchschnittsnoten der Aufsichtsarbeiten in den einzelnen Studienabschnitten. Aus diesen Beurteilungen, den Leistungen in den Abschlussklausuren im Grundstudium und der schriftlichen Hausarbeit im Hauptstudium werden die Studiennoten berechnet.
Die Beurteilungen und die Studiennoten sind der Anwärterin oder dem Anwärter schriftlich bekannt zu geben.
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