§ 3 Abs. 1 AVwSAPO SNAusbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungs- und sozialwissenschaftlicher Dienst
Zum Erwerb der Befähigung für die in § 1 genannten Laufbahnen sind an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (Fachhochschule) folgende Studiengänge…
§ 12 Abs. 2 SächsAPOArchivSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst
Das Fachstudium Verwaltungswissenschaft folgt einem von der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum oder einer anderen Fachhochschule erstellten…
§ 9 Abs. 2 Nr. 2 SächsAPOArchivSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst
Fachstudium Verwaltungswissenschaft an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum oder einer anderen Fachhochschule (zwei Monate),
§ 9 Abs. 5 SächsAPOBauMStSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen
Die Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum führt im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Einstellungsbehörden den verwaltungswissenschaftlichen…
Art. 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 SN-17959Zweites Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
die Förderung der Einstellung von Anwärtern für die Laufbahn der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in den Bachelorstudiengängen Allgemeine Verwaltung…