Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zum Erwerb der Befähigung für die in § 1 genannten Laufbahnen sind an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (Fachhochschule) folgende Studiengänge eingerichtet:
für die Laufbahn
nach § 1 Nummer 1 Buchstabe a der Studiengang Allgemeine Verwaltung mit dem Studienschwerpunkt Rechtswissenschaft und einer Regelstudienzeit von mindestens 36 Monaten sowie
nach § 1 Nummer 1 Buchstabe b der Studiengang Digitale Verwaltung mit dem Studienschwerpunkt Informatik und Verwaltungswissenschaft sowie einer Regelstudienzeit von mindestens 42 Monaten,
für die Laufbahn nach § 1 Nummer 2
der Studiengang Sozialverwaltung mit dem Studienschwerpunkt Recht der Sozialverwaltung und einer Regelstudienzeit von mindestens 36 Monaten sowie
der Studiengang Sozialversicherung mit dem Studienschwerpunkt Recht der Sozialversicherung und einer Regelstudienzeit von mindestens 36 Monaten.
Der Anteil des jeweiligen Studienschwerpunkts nach Satz 1 darf die Hälfte des Gesamtarbeitsaufwands nach § 9 Absatz 2 für jede Studierende und jeden Studierenden nicht unterschreiten. Die Zuordnung der Studiengänge zu Fachbereichen erfolgt gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 des Fachhochschule-Meißen-Gesetzes.
Die Fachhochschule hat für den jeweiligen Studiengang Inhalt, Umfang, Gliederung und zeitlichen Ablauf der fachtheoretischen und berufspraktischen Studienzeiten, insbesondere der Module und Modulprüfungen durch Studien- und Prüfungsordnungen festzulegen. Hierzu sind in die Studien- und Prüfungsordnungen für jeden Studiengang jeweils ein Plan der Semesterstruktur, ein Plan der Modulfolge sowie eine Modulübersicht aufzunehmen. Die Fachhochschule benennt ferner die für die jeweilige berufspraktische Studienzeit geeignete Ausbildungsstelle. Die Studien- und Prüfungsordnungen sind zu Beginn des Studiums von der Fachhochschule bekannt zu machen.
§ 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Zulassung, Studium und Prüfung Die Zulassung zum Studium an der Fachhochschule, das Studium und die Prüfungen richten sich…
„1. im Fachbereich Allgemeine Verwaltung für die Laufbahn nach § 1 Nummer 1 a) der Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung mit dem Studienschwerpunkt…
Das Studium an der Fachhochschule regeln die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Diese haben eine Ausbildung von mindestens drei Jahren vorzusehen, von denen…
Näheres regelt die Studienordnung der Fachhochschule.
Das fachwissenschaftliche Studium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. Auf das Grundstudium entfallen mindestens 600 Stunden. Im Grund- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.