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Nach Ende der mündlichen Prüfung setzt der Prüfungsausschuss die Endnotenpunktzahl fest und ermittelt das Ergebnis der Laufbahnprüfung.
Die Endnotenpunktzahl der Laufbahnprüfung ist die Summe aus
dem fünffachen der Notenpunktzahl der Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten,
dem siebenfachen der Studiennote für das Grundstudium,
dem achtfachen der Studiennote für das Hauptstudium,
dem 14-fachen der Durchschnittsnotenpunktzahl der Prüfungsarbeiten des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung und
dem sechsfachen der Durchschnittsnotenpunktzahl des mündlichen Teils der Laufbahnprüfung.
Bei bestandener Laufbahnprüfung setzt der Prüfungsausschuss anhand der Endnotenpunktzahl die Prüfungsgesamtnote der Laufbahnprüfung fest.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.