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Die Durchschnittspunktzahl der Laufbahnprüfung errechnet sich wie folgt als gewichteter Mittelwert der Gesamtpunktzahl der Prüfungen im Zugführerlehrgang, der Abschlussprüfung sowie den Beurteilungen des Verwaltungspraktikums (Anlage 2 Ausbildungsabschnitt 6) und des Zugführerpraktikums (Anlage 2 Ausbildungsabschnitt 7) nach Anlage 5: lfd. Nr. | Wertungsfach | Prozent
| Zugführerlehrgang | 40 Prozent,
| Einschätzung des Ausbildungsabschnittes 6 | 15 Prozent,
| Einschätzung des Ausbildungsabschnittes 7 | 15 Prozent,
| der mündlichen Abschlussprüfung | 30 Prozent.
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