Art. 1 SN-10183Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Änderung von Verordnungen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
In § 1 Nr. 4 und § 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und die Beglaubigung öffentlicher…
Art. 1 SN-12679Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und die Beglaubigung öffentlicher Urkunden im…
Art 2 Abs. 1 UrkBefrÜbkG HaagGesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Die Bundesregierung und die Landesregierungen oder von diesen ermächtigte oberste Bundes- oder Landesbehörden bestimmen in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich die…
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 ÖffUrkBeglZustBehV SLVerordnung über die Zuständigkeiten für die Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland Vom 30. November 2006
Die Anordnung betreffend die für die Ausstellung der Apostille nach Art. 3, 6 und 7 des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der…
Art. 1 SN-14099Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Apostillen-Zuständigkeitsverordnung
§ 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und die Beglaubigung öffentlicher Urkunden im…